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Beim Zahnarzt

Für die zahnärztliche Behandlung gelten eigene, landesweit einheitliche Regelungen (bereits bei anderen Behandlungen bezahlte Summen werde hier nicht angerechnet). Alle Kosten bis zu 3.000 SEK (319 Euro) trägt der Versicherte vollständig. Den Betrag zwischen 3.000 SEK und 15.000 SEK (1.595 Euro) zahlt die Kasse zur Hälfte und alles darüber hinaus zu 85 Prozent. Auch hier gibt es keine Härtefallregeln. Wer nicht zahlen kann, kann es beim Sozialamt probieren. Dieses ist allerdings nur verpflichtet, bei Notbehandlungen einzuspringen. Inwiefern beispielsweise die Anschaffung von Zahnersatz als Notbehandlung angehen werden kann, ist eine weites Feld für eventuelle Meinungsverschiedenheiten. Zahlt auch das Sozialamt nicht, bleibt es bei der Zahnlücke - ohne gesicherte Bezahlung gibt es keine Behandlung, die Zahnärzte sind da knallhart. Sozialstaat ja, aber nicht für die, die am wenigsten haben.