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Krankengeld

Im Falle einer Krankschreibung erhalten Arbeitnehmer nach zwei Karenztagen zwei Wochen lang Krankengeld vom Arbeitgeber (die Zahl der Karenztage ist jedoch auf zehn pro Kalenderjahr begrenzt). Nach diesen zwei Wochen meldet der Arbeitgeber die Krankheit der Försäkringskassa. Diese beurteilt - immer ausschließlich nach Aktenlage - ob die Krankheit ihrer Meinung nach zur temporären Arbeitsfähigkeit führt und zahlt dann Krankengeld, oder auch nicht. Wer nicht angestellt ist (Selbstständige, Arbeitslose u.a.) beantragt sofort Krankengeld bei der Kasse. Das gibt es ab dem zweitem Krankheitstag (Selbstständige können eine längere Karenzzeit wählen um ihre Beiträge zu senken). Es liegt bei 80 % des gewöhnlichen Einkommens (praktisch etwas weniger, weil das zu Grunde liegende Einkommen mit dem Faktor 0,97 multipliziert wird), jedoch bei monatlich maximal 21.200 SEK oder 2.255 € brutto.